1. Kann sich jeder ein Feuerwerk leisten?
Viele denken immer noch ein Feuerwerk sei nur etwas für große Unternehmen, Stadtfeste oder reiche Leute. Das ist aber falsch. U.M.S hat bereits für Schuleinführungen, Geburtstage, Hochzeiten und Feiern verschiedener Art Feuerwerke vorbereitet und geschossen.
Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren – mit Ihrem vorhanden Budget lässt sich eine optimale Lösung finden.
2. Wie errechnet sich der Preis des Feuerwerks?
Wir haben die Erfahrung gemacht, Feuerwerke werden oft nach der Länge beurteilt. Die Länge ist sicher ein Bestandteil der kompletten Show, aber die Wirkung auf das Publikum, die Vielfalt und die Auswahl der Effekte gehen der Länge vor. Das bedeutet: ein 10 minütiges Feuerwerk mit Einzelschüssen wird schnell langweilig und fad, kostet aber genauso viel wie ein 5 minütiges Feuerwerk mit Mehrfachschüssen verschiedener Höhen, Bodeneffekten und einem furiosen Highlight. Somit ist die Dauer zwar wichtig, dennoch ist die Umsetzung des Feuerwerks sehr viel bedeutsamer.
3. Wie lange im Voraus muss ich ein beabsichtigtes Feuerwerk bei U.M.S in Auftrag geben?
Das Sprengstoffgesetz sieht vor, Feuerwerke müssen 14 Tage im Voraus angezeigt werden.
Sollten bei Ihrem Feuerwerk spezielle Wünsche, wie z.B. Effekte, Musik, etc., geplant sein, ist es ratsam, das Feuerwerk mindestens einen Monat im Voraus bei U.M.S zu buchen. Des Weiteren muss generell Zeit für Ortsbegehungen und Planung einberechnet werden.
4. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Feuerwerk gezündet werden kann?
Nachdem Sie sich überlegt haben, für Ihr Event ein Feuerwerk in Auftrag zu geben, vergewissern Sie sich bitte, dass am Veranstaltungsort genügend Freiflächen zum Abbrennen des Feuerwerks vorhanden sind. Das Einverständnis des Besitzers des Abbrennplatzes muss schriftlich vorliegen. Dieses Einverständnis kann durch U.M.S eingeholt werden.
Barokfeuerwerk: min. 20m in alle Richtungen Abstand zum Publikum, ebene Fläche
Höhenfeuerwerk: min. 20m (Klasse F2) bzw. min. 60m (Klasse F4) in alle Richtungen Abstand zum Publikum, möglichst ebene Fläche, keine Friedhöfe, Krankenhäuser oder Kirchen innerhalb des Abstandes, umliegende Felder müssen abgeerntet sein, keine Häuser mit Reebdach oder Solaranlagen auf dem Dach innerhalb von mind. 400m, keine Oberleitungen und Bahnhöfe innerhalb von mind. 400m, mind. 100m Abstand zu Waldrändern
Bei kleinen Höhenfeuerwerken der Klasse F2 (Silvesterfeuerwerk) reichen 20m Abstand in alle Richtungen aus, ohne weitere besondere Vorkehrungen.
Sollten in Ihren Augen die Voraussetzungen erfüllt sein, steht Ihrem Feuerwerk nichts im Wege.
Trotzdem wird der Abbrennplatz immer durch einen Feuerwerker von U.M.S überprüft.
Die Genehmigungsbehörde kann jeder Zeit andere Abstände und zusätzliche Auflagen festlegen. Sie kann auch das Feuerwerk ganz untersagen, etwa wegen besonderer Umweltbedingungen (wie Waldbrandgefahr, Vogelbrutzeit).
Sollten Sie sich unsicher bzgl. des Abbrennplatzes sein, kann eine persönliche Beratung am Abrennplatz erfolgen.
5. Ist ein Feuerwerk gefährlich?
Ja, Feuerwerk ist Gefahrgut. Die Feuerwekskörper enthalten brennbares und deflagrierendes Material. Darüber hinaus kann es sogar detonativ wirken (z.B. Blitzknall).
Um ein Feuerwerk abbrennen zu dürfen, benötigt man verschiedene Lehrgänge und Zulassungen. Alle Feuerwerker der Firma U.M.S haben einen gültigen Befähigungsschein nach §20 SprengG und die Firma U.M.S selbst hat eine gültige Erlaubnis nach §7 SprengG. Des Weiteren erfahren alle Feuerwerker von U.M.S ständig Weiterbildungen.
Unter bestimmten Umständen kann die Genehmigungsbehörde eine Überwachung des Feuerwerks durch die Feuerwehr auferlegen.
6. Wie wirkt ein Feuerwerk auf Tiere?
Bei einem Feuerwerk ist zusätzlich zu den in Frage 4 erwähnten Voraussetzungen verstärkt auf Tiere zu achten. Da Tiere sehr sensible Ohren haben und sehr schreckhaft sein können, sind Tiere in der Nähe eines Feuerwerks sehr riskant. Um Panik und darausfolgende Verletzungen der Tiere zu vermeiden, ist es wichtig, die Tiere zum Abschusszeitpunkt im Stall unterzubringen oder betreuen zu lassen.
U.M.S kann die Besitzer der Tiere für Sie informieren.
7. Kann ein Feuerwerk auch bei Regen stattfinden?
Ja. U.M.S baut jedes Feuerwerk immer regensicher auf. Dennoch kann es vorkommen, dass bei zu starkem Regen einige Effekte nicht zünden. Weitere Einzelheiten finden Sie in unseren AGB.
8. Wie kann ich bei U.M.S bezahlen?
U.M.S wird erst tätig, wenn 50% des Rechnungsbetrages per Vorkasse (bar oder Überweisung) nach Auftragserteilung eingehen. Der Rest des Rechnungsbetrages wird am Tag des Feuerwerks vor Aufbau fällig. Für Städte und öffentliche Einrichtungen ist eine Bezahlung per Rechnung (innerhalb von 14 Tagen) möglich.
9. Muss ich das Feuerwerk bezahlen, wenn es nicht stattfinden kann (höhere Gewalt)?
Nach Zustandekommen eines Vertrages muss das Feuerwerk bezahlt werden.
Die Höhe des Entgeltes bei höherer Gewalt bzw. Kündigung orientiert sich an verschiedenen Sachverhalten, die es zu berücksichtigen gilt.
In unseren AGB ist der Ausfall bzw. das Kündigen eines Feuerwerks detailliert beschrieben.
10. Was bedeutet bei den Feuerwerken "klein", "mittel" und "groß" bzw. "basic" und "professional"?
Die Bezeichnungen "klein", "mittel" und "groß" beschreiben die größe des Abbrennplatzes. Darüber hinaus entscheidet die Größe des Abbrennplatzes über die maximal mögliche Steighöhe der Feuerwerkseffekte und des verwendeten Materials.
Ein Beispiel:
Sie haben einen Abbrennplatz, der maximal 20m Abstand in alle Richtungen zulässt. Nach unserer Einstufung landet dieses Feuerwerk nur in der Rubrik "klein".
Sie haben ein Budget von 2000,- €. Wir planen mit diesen Angaben ein ca. 10 minütiges Feuerwerk mit Bodeneffekten, verschiedene Schusshöhen und Fächern der Klasse F2 und lassen das Feuerwerk auf Ihr Publikum wie ein "großes" wirken.
11. Was bedeuten die Kategorien bzw. Klassen?
Klasse ist ein veralteter Begriff für den seit 2007 verwendeten Begriff Kategorie. Darunter versteht man im Allgemeinen die Größe von Feuerwerkskörpern und des daraus resultierenden Grades der Gefährdung.
Feuerwerkskörper:
Kategorie 1: „sehr geringe Gefahr“, Kleinstfeuerwerk, vernachlässigbarer Schallpegel, kann in geschlossenen Bereichen verwendet werden
Kategorie 2: „geringe Gefahr“, Kleinfeuerwerk, geringer Schallpegel, zur Verwendung in abgegrenzten Bereichen im Freien vorgesehen (Silvesterfeuerwerk)
Kategorie 3: „mittelgroße Gefahr“, Mittelfeuerwerk, Schallpegel gefährdet menschliche Gesundheit nicht, zur Verwendung in weit offenen Bereichen im Freien
Kategorie 4: „große Gefahr“, Großfeuerwerk, Schallpegel gefährdet menschliche Gesundheit nicht, darf nur von fachkundigem Personal verwendet werden
pyrotechnische Gegenstände für Bühne und Theater:
Kategorie T1: geringe Gefahr
Kategorie T2: Verwendung nur durch fachkundiges Personal
Sonstige pyrotechnische Gegenstände (außer den oben beschriebenen)
Kategorie P1: geringe Gefahr
Kategorie P2: Verwednung nur durch fachkundiges Personal
pyrotechnische Sätze:
Kategorie S1: geringe Gefahr, Verwendung auf Bühnen oder in Theater oder vergleichbaren Einrichtungen zur Strömungsmessung oder zur Ausbildung von Rettungskräfen
Kategorie S2: große Gefahr, Umgang und Verkehr sind an Befähigung und Erlaubnis gebunden
12. Wer darf ein Feuerwerk zünden?
Grundsätzlich ist es in Deutschland möglich, Feuerwerk der Klasse F2 (Silvesterfeuerwerk) auch an anderen Tagen als Silvester selbst zu zünden. Hierzu benötigt man aber eine Ausnahmegenehmigung vom zuständigen Ordnungsamt. U.M.S hat den Firmensitz in Thüringen, wo diese Ausnahme nicht erteilt wird. In Thüringen muss bei jedem Feuerwerk der Klasse F2, das nicht an Silvester gezündet wird, ein ausgebildeter Feuerwerker anwesend sein. All diese Feuerwerke müssen zudem bei der zuständigen Behörde angezeigt werden – das ist in Thüringen das Thrüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV).
In allen Bundesländern, in denen die Ausnahmegenehmigung erteilt wird, kann Feuerwerk der Klasse F2 bei U.M.S das ganze Jahr über erworben werden. Voraussetzung hierfür ist die volle Geschäftsfähigkeit (18+) und das Vorliegen der Ausnahmegenehmigung.
Das Abbrennen von durch den Kunden aufbewahrtem Silvesterfeuerwerk durch U.M.S ist gegen ein Entgelt möglich (in allen Bundesländern).
U.M.S weist ausdrücklich darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerk ohne Genehmigung, außer an Silvester, ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz ist und drakonisch erhöhte Bußgelder nach sich zieht.
Zuwiderhandlung |
Geldbuße |
Feuerwerk ohne Genehmigung an anderen Tagen außer vom 31. Dezember bis 1. Januar gezündet |
bis 10.000 € |
nicht zertifizierten Knaller gezündet oder hergestellt |
bis 50.000 € oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre |
Andere Personen oder fremde Gegenstände von besonderem Wert durch Feuerwerkskörper gefährdet |
individuelle Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre |
13. Kann das Feuerwerk druch den Auftraggeber gestartet werden?
Natürlich können Sie show-wirksam das Feuerwerk unter Aufsicht des Feuerwerkers selbst starten. Auf Wunsch kann eine spezielle Vorrichtung (z.B. großer roter Buzzer) bereitgestellt werden.
14. Kann ich eigene Ideen, wie z.B. Farben, Musik, Effekte usw., in das gebuchte Feuerwerk einbringen?
Selbstverständlich können Sie im Rahmen des Möglichen eigene Ideen und Wünsche in die Show einbringen. Beispielsweise schießen wir gerne für Sie ein silbernes Feuwerk zu einer silbernen Hochzeit. Auch möglich wären spezielle Firguren- (z.B. Smilies) oder Fahnen-Bomben.
15. Gibt es besondere Anforderungen an den Abbrennplatz?
Ja. Der Abbrennplatz sollte nicht allzu steil, möglichst befestigt, und frei von Bäumen und anderen leicht entzündlichen Objekten sein. Optimal sind Abbrennplätze die leicht mit einem LKW anzufahren sind. Abstände zu Flughäfen, Krankenhäusern, Bahnhöfen, Friedhöfen, Kirchen müssen mindestens 400 Meter betragen. Häuser mit Reebdächern oder montierten Photovoltaiganlagen sollten nicht in der unmittelbaren Nähe des Abbrennplatzes sein. Überflutungen bei starkem Regen sollten nicht möglich sein. Umliegende Felder mussen abgeerntet sein und Weidevieh muss im Stall oder betreut sein. Die nächste Waldkante muss mindestens 100 Meter entfernt sein.
Die endgültige Eignung des Abbrennplatzes wird durch den Feuerwerker überprüft. Hierbei können sich Abweichungen ergeben.
16. Wie hoch steigen die Effekte eigentlich?
Silvesterfeuerwerk steigt zwischen 30 und 80 Metern in die Höhe.
Großfeuerwerk beginnt bei ca. 65 Metern und kann z.B. bei einer 12"-Bombe bis auf 350 Meter steigen, die sich zudem zusätzlich um ca. 420 Meter in der Luft ausdehnt.
17. Welche Genehmigungen sind erforderlich und wer besorgt diese?
Unabdingbar ist eine schriftliche Genehmigung des Grundstücksbesitzers. Darüber hinaus muss das Feuerwerk bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Ab Feuerwerk der Kategorie 3 darf das Feuerwerk nur durch einen Feuerwerker abgebrannt werden, der den Befähigungsschein nach §20 SprengG besitzt und zusätzlich muss die durchführende Firma die Erlaubnis nach §7 SprengG vorweisen können. In einigen Bundesländern ist es auch vor und nach Silvester erlaubt, Kategorie 2 (Silversterfeuerwerk) mit einer Ausnahmegenehmigung der zuständigen Ordnungsbehörde abzubrennen. Solche Ausnahmegenehmigungen werden meistens nur im absoluten Ausnahmefällen gewährt.
Die erforderlichen Genehmigungen holt U.M.S selbstverständlich gerne für Sie ein. Dennoch unterleigen wir den behördlichen Auflagen.
18. Was ist bei einem Musikfeuerwerk zu beachten hinsichtlich GEMA?
Jede Musik, die öffentlich aufgeführt wird, unterliegt der GEMA. Die Aufführung des Musikfeuerwerks muss bei der GEMA durch den Veranstalter angemeldet werden. Bei geschlossenen Veranstaltungen muss eine solche Anmeldung nicht erfolgen.
Nicht angemeldete öffentliche Veranstaltungen werden durch die GEMA mit einem sog. Kontrollkostenzuschlag von 100% zzgl. der eigentlichen Gebühr belastet.
*** Anmelden der Veranstaltung bei der GEMA ***
19. Wer räumt nach dem Feuerwerk auf?
Die grobe Beseitung der Überreste nach dem Feuerwerk übernimmt U.M.S. Für die Feinreinigung des Abbrennplatzes und dessen Umgebung ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Das ist in der Regel nicht viel, sondern beschränkt sich nur auf einige Papier- und Pappreste sowie evtl. Metallreste. Meistens ist diese Feinreinigung innerhalb von 10 Minuten erledigt.
Gegen einen Aufpreis kann die komplette Reinigung auch durch U.M.S übernommen werden.
1. Was verbirgt sich hinter dem Wort Special-FX?
Unter Special-FX verstehen wir Spezialeffekte, die für Film und Fernsehen, Theater und Bühnen sowie Katastrophen-/Einsatzübungen verwendet werden. Diese müssen nicht zwingend aus Sprengeffekten bestehen, sondern enthalten auch andere pyrotechnische Effekte, Feuereffekte oder Show-Effekte, wie z.B. CO²-Kanonen, Konfetti, Schnee, Schaum, Seifenblasen etc.
2. Wo können die Special-FX eingesetzt werden?
z.B. für Film und Fernsehen: Körpereinschüsse, explodiernde Fahrzeuge, Mörsereinschäge, explodierende Gebäude, Crash-Glas, brennende Personen
z.B. für Theater: brennende Kulissen, Sicherheitsfackeln, Crash-Glas, Schnee, Wind, Dampf, Nebel, Knalleffekte
z.B. für Bühnen: Flammenwerfer, CO²-Kanonen, Nebel, Konfetti, Schaum, Fontänen, brennende Instrumente, Bühnenregen
z.B. Katatrophen- und Einsatzübungen: explodierende Gasflaschen, brennende Gebäude, explodierende und brennende Fahrzeuge, allg. Explosionen, Sicht- und Atembehinderungen, Notfallsystemtests (etwa in Tunneln durch Rauch und Feuer), brennende Personen, Simulation von Verletzungen
3. Brauche ich grundsätzlich für die Anwendung von Sepcial-FX einen Spezialfeuerwerkerschein?
Nicht unbedingt. Für zahlreiche Effekte, wie Flammensimulationen, Schnee, Schaum, Konfetti, CO² und Nebel, brauchen Sie keinen Spezialfeuerwerkerschein. Alle pyrotechnischen Effekten auf Bühnen und in Theatern, können nur unter Aufsicht eines Bühnenfeuerwerkers durchgeführt werden. Pyrotechnische und Sprengeffekte bei Film und Fernsehen dürfen nur durch einen Sepzialfeuerwerker angewandt werden.
4. Unter welchen Bedingungen dürfen Special-FX angewandt werden?
Für ungefährliche Effekte, wie Nebel, Schaum, Seifenblasen oder Konfetti, gelten keine besonderen Auflagen und können durch den Auftraggeber selbst bedient werden. Dennoch ist darauf zu achten, feuerfestes (B1) Konfetti zu erwerben, da im Falle von Schäden, U.M.S keinerlei Haftung übernimmt. U.M.S verkauft nur feuerfestes (B1) Konfetti. Im Umgang mit Feuchteffekten, wie Schaum oder Schnee, empfehlen wir keine elektrischen Leitungen und Geräte im Anwendungsbereich aufzustellen und zu betreiben. Die CO²-Effekte sollten nur in gut belüfteten Räumen eingesetzt werden, um Ersticken der Gäste zu vermeiden. Bei Anwendung von Flammeneffekten und pyrotechnischen Effekten der Kategorie T1 und P1 muss eine Abnahme durch die Feuerwehr erfolgen.